Auszug aus dem Paradies 



     


Wann läßt sich Aigner ihre Ignoranz patentieren?

Einspruch gegen Patent auf Milchkühe abgewiesen
Am 3. März hat das Europäische Patentamt in München den Einspruch gegen das Milchkuhpatent abgelehnt. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Eine Gruppe von Nichtregierungsorganisationen, denen auch PROVIEH angehört, wehrt sich weiter gegen die Patentierung von Leben, so auch gegen das im Jahr 2007 vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilte Patent EP 1330552. Der Einspruch geht nun in die nächste Instanz.
weiterlesen:
http://www.provieh.de/s3352.html



     


Bessere Bio-Vermarktung gefragt

Dresden (ddp-lsc). Der Öko-Anbauverband Gäa fordert vom Freistaat mehr Unterstützung bei der Vermarktung von Bio-Produkten. Die Förderung des ökologischen Landbaus funktioniere in Sachsen mittlerweile zwar sehr gut, sagte die Gäa-Bundesvorsitzende Kornelie Blumenschein in Dresden. Allerdings sei die Produktions- und Vermarktungs-Infrastruktur noch unzureichend. Hier könne mit staatlicher Unterstützung mehr erreicht werden. Das Landwirtschaftsministerium erklärte, man unterstütze die Bio-Branche bereits tatkräftig, so beispielsweise mit der Herausgabe von Einkaufsführern oder mit Messeständen.

http://www.ad-hoc-news.de/bio-verband-fordert-bessere-vermarktungs-unterstuetzung--/de/Nachrichten/20179387



     


Die Linke Hamburg

Tiertransporte und kein Ende

Seit Jahrzehnten werden täglich Millionen Tiere quer durch die Bundesländer, die EU und darüber hinaus transportiert – durstende, erschöpfte und verletzte Tiere sind der Alltag, ebenso wie technische Mängel der Fahrzeuge, Überladungen, zu lange und nicht eingehaltene Transportzeiten, fehlende oder unzulängliche Veterinärkontrollen, Hitze, brutale Behandlungen, Transportunfälle, fehlende Zweitfahrer, wirkungslose Bußgelder, Vorschriften, die sich nicht durchsetzen lassen usw. usf.
Nun liegt auf Grund einer EG-Verordnung von 2005 der Entwurf der deutschen „Verordnung zum Schutz der Tiere im Transport“ vor.
Leider weitgehend folgenlos: Denn wiederum ist es bei acht Stunden Transportdauer geblieben (wohlgemerkt innerhalb der EU; hinzu kommen die Zeiten über deren Grenzen).
Es fehlen ebenso notwendige wie naheliegende Regelungen wie: Vor jeder Fahrt muss ein Veterinär die Transportfähigkeit der Tiere sowie die Fahrzeugausstattung überprüfen und genehmigen, die Art der Unterbringung und die Anzahl der Tiere. Bei der Verladung ist zwingend darauf zu achten, dass die Gruppen beisammen gehalten werden, die schon vorher zusammen gelebt haben. Bei Temperaturen über 30 Grad Celsius dürften keine Transporte stattfinden. Sicherzustellen ist, dass die Tiere ungehinderten und für sie erkennbaren Zugang zu den Tränkevorrichtungen in den Fahrzeugen haben. Ebenso selbstverständlich sollte es sein, dass hochträchtige Tiere nicht auf den Transport geschickt werden, ebenso wenig wie neugeborene und weibliche Tiere, deren letzte Geburt weniger als eine Woche zurückliegt. Das gleiche gilt für nicht abgesetzte Kälber, Lämmer, Ferkel und Zickel, die erst ab einem Alter von vier Wochen transportiert werden dürften.
Die Ruhepausen zur Versorgung mit Wasser und Futter dürfen drei Stunden nicht unterschreiten. Elektrische Treibhilfen sind zu verbieten. Während der letzten Fahrt erkrankte oder verletzte Tiere sind bei der nächsten Versorgungsstation zu versorgen. Falls sie bei der Ankunft an den Außengrenzen der EU nicht in einwandfreiem Gesundheitszustand sind, sind sie unter Veterinärkontrolle und Behandlung zu stellen, wobei ihnen eine Erholungszeit von mindestens 24 Stunden zu gewähren ist. Notfalls sind sie zum nächstgelegenen Schlachthof zu bringen.
Die Gefälle von Rampenanlagen dürfen nicht mehr als 20 % betragen.
Ausfuhrlizenzen sind ausschließlich solchen Transportunternehmen zu erteilen, die nachweislich vom Herkunftsort an die Tiere im Einklang mit den in der EU geltenden Normen transportiert haben.
Eine einheitlich EU-Datenbank ist einzurichten, in der alle zugelassenen und nicht zugelassenen Transportunternehmer, die Einzelheiten ihrer Fahrzeuge und alle bisherigen Verstöße registriert sind, sodass deren Daten von allen Zollstellen an den Außengrenzen der EU sowie von den Abfertigungsstellen innerhalb der Union, den Veterinärbehörden und der Polizei sowie den Tierschutzorganisationen abgerufen werden können.
An den Grenzkontrollstellen sind sie Tiertransporte vorrangig abzufertigen.
Personal, das sich als ungeeignet erwiesen hat, ist von jeglicher Arbeit im Tiertransportwesen für immer auszuschließen. Grausamer Behandlung von Tieren überführtes Personal ist strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
All dies und weiteres fehlt auch in dem neuen Verordnungsentwurf! Er ist wieder eine Mogelpackung. Selbst das Richtige darin bleibt Papier angesichts der fehlenden Kontrollen.
Grundsätzlich gilt vor allem folgendes:
Die schwerwiegenden Probleme der Tiertransporte sind – der Logik des Marktes folgend – nur als zwangsläufiges Ergebnis der falschen Agrarpolitik der Europäischen Union zu begreifen mit ihrer intensiven Überproduktion, Exportorientierung und verfehlten Subventionspolitik.
Nur eine grundlegende Reform der Agrarpolitik kann eine Lösung für die Probleme der Tiertransporte herbeiführen.
Die Erfahrung lehrt, dass es nicht genügt, Verordnungen in einigen Details zu verbessern, sondern dass es dringend erforderlich ist , auf die Abschaffung der Lebendtiertransporte über den engeren regionalen Bereich hinaus überhaupt hinzuwirken, was bedeutet, die entsprechenden Subventionen zu streichen, als die finanziellen Anreize für Tiertransporte wegzunehmen, die z.B. verursachen, dass Pferde vom Baltikum bis nach Italien und Südfrankreich gebracht werden. Die Tiere sind nur noch nahe ihrer Aufzuchtorte zu schlachten, also im nächstgelegenen Schlachthof. Insbesondere und zuvörderst darf es keine grenzüberschreitenden Transporte so genannter „Nutz“- und Schlachttiere geben. In keinem Fall darf die Transportdauer 6 Stunden überschreiten.
Die Tiertransporte sind durch Transporte mit gekühltem Fleisch zu ersetzen. Nur ein solcher Wandel würde dem bereits im Protokoll zum Amsterdamer Vertrag festgelegten Schutz der Tiere und ihrer Respektierung als leidensfähige Lebewesen entsprechen.
Mit den freiwerdenden Subventionsmitteln aus dem EU-Haushalt ist die Einrichtung von Kühlanlagen in den Ex- und Importländern zu fördern. Keinem EU-Mitgliedstaat darf es weiterhin gestattet sein, aus Drittländern lebende Tiere zum Schlachten zu importieren.
Besonders vordringlich ist das Schlachttier-Exportverbot in Ländern, in denen nicht nach den Schlachtrichtlinien der EU geschlachtet wird.
Ferner sind sämtliche Tiertransporte zum Zweck von Tierversuchen zu verbieten.
Alle Maßnahmen werden nur greifen, wenn mit den geltenden und deutlich verbesserten Vorschriften harte wirtschaftliche und strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen verbunden werden.
Edgar Guhde
Die AG Tierschutz und Ökologie, DIE LINKE., Landesverband Hamburg, erklärt diesen Text zum Arbeitspapier.
Dirk Schrader, Hamburg

http://www.tierschutz-die-linke.de/



     


Hartz 4-Empfänger sollen Hund im Tierheim abgeben


Kein Extra-Geld vom Staat für Hundehaltung

Apel hat allerdings noch eine andere Idee, wie sich die zunehmende Abgabe von Haustieren stoppen ließe. Er schlägt vor, Hartz IV-Empfängern mit Hunden zusätzliche Leistungen zu überweisen - zumindest dann, wenn der Vierbeiner schon vor der Bedürftigkeit im Haushalt gelebt habe. Eine Idee, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Olaf Scholz (SPD) allerdings keine Chance gibt - es bestehe "keine Notwendigkeit", die Gesetze zugunsten von Tierhaltern zu ändern. Zumal Hartz-IV-Empfänger, die blind seien oder zum Beispiel aus psycho-therapeutischen Gründen unbedingt einen Hund bräuchten, bereits Zusatzleistungen abrufen könnten.

Erwerbslose, die ohne medizinischen Grund vor Gericht für zusätzliche Unterstützung ihrer Gefährten stritten, erlitten bisher durch die Bank eine Schlappe. Gießener Richter schlossen erst im März kategorisch jede weitere finanzielle Hilfe für Hunde in Hartz-IV-Haushalten aus. Und das Sozialgericht Dessau-Roßlau entschied, dass bei der "Bemessung der angemessenen Wohnungsgröße" Haustiere nicht berücksichtigt werden könnten. So müssen Leistungsempfänger auch weiterhin ihren Gefährten abgeben, wenn sie wegen der geltenden Gesetze in eine kleinere Wohnung mit Tierhaltungsverbot umziehen müssen.






     


Drum schaue, wer Dein Volksvertreter sein soll

Dr. Angela Merkel (CDU):
Es sind ja nur Tiere!

Vorgeschichte:
Während der “Internationalen Woche” (IGW) besuchte die Vorsitzende der CDU-/CSU- Bundestagsfraktion am 25.01.2005 auch den “ErlebnisBauernhof”. In ihrem Gefolge befanden sich u. a. auch Petra Wernicke, die Landwirtschaftsministerin von Sachsen- Anhalt (CDU). Geführt wurde die Gruppe vom Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner. Unter den Pressevertretern war auch Eckard Wendt, Vorsitzender der “Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung” e.V. (AGfaN). Sonnleitner lobte an den Ständen mit Tieren die Zustände in der Tierhaltung- spraxis in höchsten Tönen. So wies er u. a. auf die Sauberkeit hin, ohne zu erwähnen, dass die Ställe auf dem “ErlebnisBauernhof” im Gegensatz zum Alltag täglich gereinigt werden.
Als Sonnleitner und Merkel das Flatdeck mit Mastschweinen verlassen wollten, rief Wendt dazwischen: “Über die betäubungslose Kastration hat Herr Sonnleitner Ihnen noch nichts gesagt!” Frau Wernicke versuchte dieses Pro-blem mit den Worten herunterzuspielen, dass dieses Vor- gehen allgemein üblich ist und es doch nur Ferkel seien. Halb im Gehen wandte sich auch Frau Merkel an mich mit der Bemerkung: “Das sind doch nur Tiere!”




gegen den Strom schwimmen

Diese Frau hat Mut und Charakter!

Wie das Fernsehmagazin Report am 15.04.02 meldete habe das Land Schleswig-Holstein der ehemaligen Amtveterinärin Dr. Margrit Herbst das Bundesverdienstkreuz angeboten. Im Gegenzug sollte Frau Dr. Herbst auf alle Ansprüche aus ihrer damaligen fristlosen Kündigung verzichten. Margrit Herbst hatte als Amtsveterinärin des Kreises Segeberg bereits 1993 bei Inspektionen des Schlachthofes von Bad Bramstedt 21 Rinder mit eindeutigen BSE-Symptomen entdeckt. Dr. Herbst forderte damals eine eingehende Untersuchung, als dies abgelehnt wurde ging sie an die Öffentlichkeit.

Die Sache wurde damals vertuscht, die betroffenen Rinder geschlachtet und in den Verkehr gebracht. Frau Dr. Herbst wurde aus ihrer Tätigkeit als Amtsveterinärin herausgemobbt und schließlich fristlos entlassen. Die damaligen Vorgänge haben Frau Dr. Herbst schwere seelische Schäden zugefügt, sie ist heute Frühpensionärin. Die Annahme des Bundesverdienstkreuzes hat sie abgelehnt.

noch einer, der Mut hat!

Der Pferdesportverband Schleswig-Holstein unterstützt jede Form der Bemühungen im Tierschutz. Mit Dr. Karl Blobel ist ein für seinen tierschützerischen Einsatz mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichneter Veterinär-Mediziner als Tierschutzbeauftragter für den Pferdesportverband tätig. Gemeinsam mit Dr. Blobel werden in den Gremien des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein immer wieder die Ansprüche des Tierschutzes diskutiert und angepasst:

http://www.presseportal.de/pm/58517/1016465/comtainment_gmbh
http://www.tvg-pulheim.de/ift/service_zustaendigkeiten_laender.htm
http://www.tvg-pulheim.de/presse/pm_amtsveterinaere.htm



Tierschutzpartei leider keine Alternative

Papier ist geduldig ..............
Man muss schon sehr genau recherchieren, um den Filz transparent zu machen.
Leider tummeln sich gerade hier ziemlich obskure Gestalten, garniert mit viel bräunliche Soße und auch einige Mitglieder der Sekte Universelles Leben haben hier eine Heimat gefunden.

Das ist eine Partei, die die Welt nicht braucht. Die Steuergelder, die hier verschleudert werden, wären besser angelegt in einem vernünftigen Bildungsprogramm.




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