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gefährliche Hunde in einem Mietshaus |
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Bullterrier in einem Mehrparteienhaus Ein Vermieter ist berechtigt, dem Mieter die Haltung eines Bullterriers in einem Mehrparteienhaus zu untersagen. Denn auch ein Vermieter hat die Pflicht, Gefährdungen anderer Mieter auszuschließen. Es ist allgemein bekannt, daß sich die einzelnen Hunderassen in zum Teil ganz wesentlichem Umfang auch durch besondere Charaktereigenschaften voneinander unterscheiden. Dementsprechend gibt es leicht zu führende, leicht zu erziehende Hunderassen, aber auch solche Hunderassen, deren Erziehung viel Erfahrung und Sachkunde erfordern und auch an den Hundehalter und seine körperliche und seelisch/charkterliche Konstitution bestimmte, unerläßliche Anforderungen stellt. Mit dem Bullterrier hat sich aber der Mieter für einen Hund entschieden, der in unkundigen Händen zu einer gefährlichen Waffe werden kann. Die muß der Vermieter nicht dulden, schon gar nicht dann, wenn der Hundehalter keine Gewähr dafür bietet, daß sich dieses Gefährdungspotential nicht gegen andere Mitmieter richtet. Landgericht Krefeld, Az.: 2 S 89/96
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Wegfall des §11 |
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Wegfall des §11
Guten Tag, ich bitte um Weiterleitung an den zuständigen Beamten bzw Sachbearbeiter und eine Stellungnahme zu folgendem Text:
Der alte §11 des Hundehaltegesetz wurde still und leise (von der Öffentlichkeit unbemerkt) aufgehoben und zwar schon 2006 in der Fassung vom 25.04.2006 (geändert durch Artikel 3 G v 19.04.2006 BGBl. I 900) (Text alte Fassung) Zitat: Eine Aggressionssteigerung im Sinne des § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes liegt bei Hunden vor, die ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen. zitat Ende
Im Klartext heißt das wohl: Jeder Hobbyzüchter/ Vermehrer kann einen aggressiven verhaltensgestörten Hund mit einem x-beliebigen anderen Hund verpaaren und die Welpen ohne Genehmigung oder Anzeige bei den zuständigen Behörden verkaufen. Auch der Einfuhr dieser gefährlichen Hunde wird Tür und Tor geöffnet und verschärft in der Folge in ganz entscheidendem Ausmaß die Situation in deutschen Tierheimen. Das ist einfach skandalös! Schon jetzt belasten die vielen unvermittelbaren Hunde den Steuerzahler erheblich. Es wird vermutlich zu vermehrtem Aussetzen der Tiere durch überforderte Halter kommen. Auch ist es nicht unmöglich, dass "überzählige" Tiere den Forschungseinrichtungen von Pharma und Militär zugeführt werden. Ein für mich unerträglicher Gedanke. Wie stehen Sie zum Wegfall des §11 und welche Auswirkungen hat das in Bezug zu den Rasselisten? Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.
Ich möchte Ihre Stellungnahme auf meiner HP www.Tierwelt-im-Schatten.de veröffentlichen und bitte um Ihr Einverständnis.
Mit freundlichen Grüßen Katharina Talbi-Diwo
Antworten zum Brief
Stadtstaat Hamburg: weiter geleitet an die Justiz Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an die Justizpressestelle weiter geleitet, da die Polizei keine Gesetz erlässt oder ändert. Mit freundlichen Grüßen Polizeipressestelle
Stadtstaat Hamburg: Die Polizei Hamburg hat meine Anfrage weiter geleitet. Mein Brief wurde beantwortet von Dr. Kathleen Crowell Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Verbraucherschutz Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Leider kann sie nur für Hamburg sprechen und ist mit einer Veröffentlichung nicht einverstanden. Aus ihrer Antwort geht aber eindeutig hervor, dass Hamburg keine Tiere in den Versuch gibt und auch keine Tiere dem Militär überlässt.
Land Schleswig-Holstein: das von ihnen angesprochene Problem ist keine polizeiliche Problematik sondern findet sich im Aufgabenbereich der allgemeinen Verwaltung, d.h. der jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden bzw. Gemeinden. Ich bitte daher um Verständnis, dass eine Stellungnahme von hier nicht erfolgen kann! Mit freundlichem Gruß Landespolizeiamt, Stabsstelle 1 - S102 - PZE, Mühlenweg 166, Haus 12 24116 Kiel @polizei.landsh.de Tel.:0431-160 60102
Land Nordrhein-Westfalen: Ihre E-Mail vom 03.05.2011 an die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen wurde an mich mit der Bitte weitergeleitet diese zu beantworten. In Ihrem Schreiben wiesen Sie daraufhin, dass der alte § 11 Hundehaltegesetz aufgehoben wurde und baten um Mitteilung, wie die hiesige Behörde dazu steht und welche Auswirkungen dies auf die Rasselisten hat.
Ordnungshalber möchte ich Sie darauf hinweisen, dass nach meinem Recherchen ein Hundehaltegesetz nur in Österreich existiert. Bei der von Ihnen angeführten Gesetzesänderung handelte es sich um den Wegfall des § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung. Im gleichen Jahr wurde auch der darin erwähnte § 11 b Tierschutzgesetz geändert.
Eine Bewertung von Gesetzen liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass die gewünschte Stellungnahme von hier nicht erfolgen kann.
Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (32/12) Worringer Straße 111 40210 Düsseldorf Tel.: +49(0)211-89-93666 Fax: +49(0)211-89-29226 eMail:@duesseldorf.de
Land Berlin: hat mich verwiesen an meine zuständige Polizeidienststelle im Bezirk Augsburg. Die waren auch nicht erfreut über die Anfrage.
Bezirk Friedberg/Bayern: Zu Ihrer email vom 03.05.2011 an das LKA Berlin, Zentralstelle für Prävention
das LKA Berlin hat Ihr email am 04.05.2011 an die PI Friedberg weitergeleitet, da eine dortige Zuständigkeit für die Bearbeitung nicht gegeben ist. Nach Kenntnisnahme vom Inhalt Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, das die Polizei keine Aussage dazu machen kann, welche Auswirkungen der Wegfall des § 11 Hundehaltegesetz auf die Rasselisten hat. Vielleicht kann Ihre Anfrage von Fachbehörden beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Dienststellenleiter Polizeiinspektion Friedberg Tel. 0821-323-1720
Bezirk München/Bayern vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.05.2011. Für Erlaubnisse, Verbote und Ahndungen bei Verstößen bzgl. sog. Kampfhunde sind in Bayern die Gemeinnden zuständig. Das Bayerische Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Art. 37) regelt die Haltung sog. Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. Deshalb sollten Sie sich in dieser Sache besser an die Stadt München/Kreisverwaltungsreferat wenden. Im Internet können Sie zu der Thematik noch unter den folgenden Links Informationen finden: http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11022 http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116/index.htm?purl=http://by.juris.de/by/gesamt/HuV_BY.htm#HuV_BY_rahmen http://www.muenchen.de/Rathaus/dir/stadtspitze/Buergerfragen/2011/481605/09.html
Mit freundlichen Grüßen Polizeipräsidium München Pressestelle Ettstraße 2-4, 80333 München Tel.: 089/2910-4810 Fax: 089/2910-4806 Internet: www.polizei.bayern.de/muenchen @polizei.bayern.de pp-mue.pressestelle@polizei.bayern.de
Land Brandenburg: Sie haben Ihr Schreiben an die Polizei des Bundeslandes Brandenburg gesandt. Eine Zuständigkeit für die Polizei, in Sinne des Hundehaltegesetzes, besteht grundsätzlich nicht. Daher erfolgt von der hiesigen Behörde keinerlei Stellungnahme zu Ihrer Anfrage. Ich bitte Sie, Ihre Anfrage an Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde zu richten. Diese ist das: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach Tel. 08251/92-0 Fax: 08251/92-371 poststelle@lra-aic-fdb.de
Mit freundlichen Grüßen G., Polizeihauptmeister Land Brandenburg Polizeipräsidium, Bereich II, Lagezentrum/Lagedienst
Saarland: Ihre Mail ist bei der Pressestelle der Landespolizeidirektion eingegangen. Die Überwachung der Einhaltung von Bestimmung des Tierschutzes, also auch des Hundehaltegesetzes, unterliegt nicht der Schutzpolizei. Dies ist Aufgabe der Ortspolizeibehörden, also der Ordnungsämter ihrer Gemeinde. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an den für ihre Gemeinde zuständigen Bürgermeister.
Mit freundlichen Grüßen Landespolizeidirektion Saarland Pressestelle Mainzer Straße 134-136 66121 Saarbrücken Tel.: 0681 / 962-2090 / -2091 / -2092 / -2093 Fax: 0681 / 962-2045 E-Mail: lpd-sl-presse@polizei.slpol.de Internet: www.polizei.saarland.de Wieso ist MEIN Bürgermeister in Mering für das Saarland zuständig? Na, der wird sich freuen!
Sachsen-Anhalt: Ihre Frage ist bei uns eingegangen. Ihre Polizei des Landes Sachsen-Anhalt.
Was nicht sein darf, das nicht sein kann?
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Thema: Sex mit Tieren |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie einmal darauf Aufmerksam machen, das Sodomie und Kinderpornografie oft eng miteinander verknüpft sind. Die perversitäten mancher Mitmenschen kennt da keine Grenzen, Tiere und Kinder müssen für abscheuliche Neigungen herhalten und leiden ein Leben lang unter den Folgen. Die Stoppschilder auf Kinderpornoseiten sind schon ein Witz, aber das man hier im hochanständigen Deutschland, Tiere legal sexuell missbrauchen und vergewaltigen darf, ist beschämend, es ist ein Armutszeugnis für unser Land. Neidisch schaue ich auf die Niederlande, die inzwischen längst verstanden haben, wie damit umgegangen werden muß. Möchten Sie nicht mal langsam etwas sinnvolles einführen, das wehrlose Lebewesen vor perversen Triebtätern schützt? Ist es denn nicht so, das bei fast jeder großen Razzia wegen Kinderpornografie auch immer eine hohe Anzahl an Tierpornos (Tierpornos auch mit Kindern!) gefunden wird ?
Aus Sicht einer Kinderschützerin die ich bin und aus Tierschutzrechtlichen Gründen, die ich ebenfalls hartnäckig und leidenschaftlich vertrete, fordere ich Sie auf schnellstens Sodomie als Strafbestand wiedereinzuführen. Auch beschämend finde ich, das diese Triebtäter sich ganz legal in Internet Foren (ich nenne es Kontakthöfe) kennenlernen und "austauschen" dürfen. Leichter kann man es solchen Leuten ja schon gar nicht mehr machen !
http://www.bz-berlin.de/archiv/polizei-sprengt-tierporno-ring-article50018.html
Deutschland...in diesem Moment schäme ich mich für Deine Gesetze !
xxxxxxxxxx (Name wegen datenschutz entfernt) aus NRW
Anmerkung: ich habe entsprechende Seiten nicht veröffentlicht, um perversen Tierliebhabern nicht das zu zeigen, was sie vielleicht noch nicht wissen. Und natürlich auch, um Kindern den Zugang zu verwehren.
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