Was ist ein Haustier?

Grob gesagt, alle Tiere die im Wohnbereich - und Arbeitsbereich eines Hauses leben, zählen zu den Haustieren.
Am besten ist das ersichtlich auf einem Bauernhof.

aus Wikipedia:
Haustiere sind Tiere, die wegen ihres Nutzens oder des Vergnügens halber vom Menschen gezüchtet werden. Die Haustiere sind durch Domestikation aus Wildtierarten hervorgegangen.
Tiere hielt man getrennt von ihren wild lebenden Vorfahren, um leichter und nachhaltiger tierische Rohstoffe und Nahrungsprodukte zu gewinnen, als das durch die Jagd möglich ist. Später wurden die Tiere auch wegen ihrer Zug- und Tragleistung domestiziert. Die Züchtung zum Vergnügen hat ihre Anfänge in der Zeit nach Christi Geburt. Im 20. Jahrhundert kam die Verwendung als Versuchstier als weiterer Grund der Züchtung hinzu.
Durch die Züchtung werden die körperlichen Eigenschaften der Tiere stark verändert. Manche typische Fähigkeiten des Wildtieres sind weggezüchtet oder verloren gegangen, während andere Fähigkeiten durch die Züchtung verstärkt oder umgebildet wurden. Haustiere sind von den Stammarten häufig so verschieden, dass sie in eigene Arten oder Unterarten gestellt werden. Viele Haustiere haben die Fähigkeit zum Überleben in der Wildnis verloren. Andere, wie die Hauskatze, können sich leicht auf eine vom Menschen unabhängige Lebensweise umstellen.
Demnach ist eine Maus auch ein Haustier im doppelten Sinn: sie wird von von der Pharma gezüchtet und benutzt nach der jeweiligen Anforderung.




Vom Haustier zum Nutztier

Wer irgendwas sucht wird hier fündig

http://www.hunde-links24.de/



Berufe

eine Auswahl an Berufen rund ums Tier 



Berufe mit Hund


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Was fällt Ihnen bei diesem Vertrag ein?

Vertragsbedingungen
Der Empfänger des genannten Tieres verpflichtet sich:
das Tier ordnungsgemäß unterzubringen (Haltung in Kellern, Stallungen, Schuppen oder sonstigen Nebengebäuden, sowie Zwinger- und/oder Kettenhaltung sind nicht erlaubt) und zu pflegen;
eine artgerechte und ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser zu gewährleisten, ein sauberes und warmes, zugfreies Lager bereitzustellen, für ausreichend Auslauf zu sorgen (entfällt bei Katzen);
das Tier bei Erkrankungen tierärztlich behandeln zu lassen. Eine u.U. notwendige Tötung des Tieres darf nur durch einen Tierarzt schmerzfrei durchgeführt werden; der Beauftragte des Tierheims ist davon zu unterrichten. Das Tier darf nicht zu Zucht- und/oder Versuchszwecken verwendet werden;
jedwede Misshandlung und Quälerei des Tieres zu unterlassen und auch nicht durch andere zu dulden;
ein Abhandenkommen den Tieres dem Beauftragten innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen;
einen Wohnungswechsel dem Tierheim oder dem Beauftragten innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen;
die Überprüfung der Haltung zu einer angemessenen Tageszeit nach vorheriger Anmeldung zuzulassen.
Der Tierschutzverein/Beauftragte übernimmt keine Gewähr für Eigenschaften und Mängel des Tieres.
Falls Gründe auftreten sollten, die eine Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen unmöglich machen, so ist das Tier dem Beauftragten des Tierheims ohne jede Kostenforderung zurückzugeben.
Das Tier darf auf keinen Fall ohne die Zustimmung des Tierheims oder des Beauftragten weitergegeben oder in ein Tierheim gebracht werden. Im Falle einer Rückforderung des Tieres erkennt der Übernehmer an, dass er vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an entstandene Unterhaltskosten (auch Tierarztkosten, Haftpflichtschäden usw.) selbst zu tragen hat.
Tiere unter einem Jahr sind gesundheitlich empfindlich und können durch die Belastung des Transports an Infektionen jedweder Art erkranken (Pilzinfektionen, Katzenschnupfen etc.). Die Tiere sind bei der Übergabe gesund, es sei denn, dem Übernehmer wird vorher etwas anderes mitgeteilt. Für nach der Übernahme anfallende Tierarztkosten kommt der Tierschutzverein nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung auf.
Wir empfehlen, unkastrierte Tiere so bald wie möglich auf eigene Kosten zu kastrieren.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet sich der Empfänger zur Zahlung von 250 € Vertragsstrafe an den Tierschutzverein; das Tier ist dem Beauftragten zurückzugeben.
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

Ich habe den Schutzvertrag gelesen und erkenne ihn in seinem vollen Inhalt für mich verbindlich an.

Das Problem bei diesem ( und wahrscheinlich bei den meisten anderen auch) Verein: Sie wollen das Tier nicht mehr zurück. In dem oben angesprochenen Fall bewusste schwerwiegende Falschangaben zum Tier vor der Adoption.



     


Daten und Zahlen Hundehaltung


http://www.solinger-tageblatt.de/Home/Solingen/Schleppen-Hunde-Krankheiten-ein-2147bb78-c8ef-431e-91de-ccce3f55 3e69-ds
Zahlen und Fakten zum Thema Hundehaltung
Die Daten sind zwar schon von 2006, sie sind trotzdem hochinteressant. Ich werde versuchen, aktualisierte Daten zu bekommen.
Ökonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland
Prof. Dr. Renate Ohr und Dr. Götz Zeddies, Göttingen
• Deutschlands Hundehaltung bewirkt einen jährlichen Umsatz von ca. 5 Mrd. Euro.

• Ausgaben im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Hundehaltung haben etwa einen Anteil von 0,22 Prozent am deutschen BIP (entspricht einem Fünftel des Beitrags der deutschen Landwirtschaft)

• Mit der Hundehaltung sind ca. 100.000 Arbeitsplätze verbunden.

50 – 60 Hunde „finanzieren„ einen Arbeitsplatz.

• Hundehalter reisen um 30 Prozent weniger ins Ausland (= weniger Einkommen fließt ins Ausland).

Staat verdient: Hundesteuereinnahmen deutlich höher als die staatlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Hundehaltung.

• Hundehaltung verbessert die Gesundheit und reduziert die gesamtwirtschaftlichen Gesundheitskosten um ca. 0,875 Prozent (d.h. um mehr als 2 Mrd. Euro).

• Hunde erbringen ökonomische Leistungen für die Gesellschaft (Polizeihunde, Rettungshunde, Blindenhunde, Therapiehunde...), die zu keinen entsprechenden Kosten führen.


http://www.user.gwdg.de/~lstohr/Aktuelles/BetrachtungHundehaltung.pdf



     


Viewiel verdient ein Vermittler?


Fragen Sie mal einen von den unzähligen EHRENAMTLICHEN Tiervermittler, was er verdient bei seiner Tätigkeit.
Der Aufschrei wird von Berlin bis München zu hören sein!

Wir verdienen nix an der Hundevermittlung. Wir sind alle berufstätig.
Nachgehakt: Ein Vermittler bekommt für jeden vermittelten Hund zwischen 50€ und 150€ Aufwandsentschädigung zur Deckung seiner Kosten. Und ein sogenannter Rückläufer, der 2x vermittelt wird, bringt auch 2x Geld in die Kasse. Ich kenne einen Hund, der 6x vermittelt wurde. Unglaublich! So kann man es auch machen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund jung oder alt, ob 4 Jahre oder 14 Jahre alt ist. Und wenn der Hund nur noch 1 Jahr lebt - nun, dann haben Sie Pech gehabt. Der Vermittler haftet nicht für den Gesundheitszustand des vermittelten Hunds. Er zieht sich aus der Affäre.

Natürlich hat er sich blind auf die Aussagen des Refugios oder Tierheims verlassen.


Die großen Vereine kassieren bis zu 400€ pro Hund. Das Tierheim bekommt Nichts davon. In deren AGBs steht ausdrücklich, dass diese 400€ nur reine Vermittlungskosten sind. Die Vereine lehnen jegliche Verantwortung für den gesundheitlichen Zustand des Hundes ab.



     


Problemhundevermittlungen


Geschäft mit "Hunderassen in Not"?

Trittbrettfahrer und zwielichtige Geschäftemacher mit Rasse-Hunde-Vermittlungen. Der Neid, die Eifersucht und das Konkurrenzdenken gegen die wirklich Selbstlosen.

"...in Not, aber doch eher als "Notgroschen". Da wächst ein weiteres schmieriges Geschäft mit der so genannten Tierliebe heran. Und die wenigen Selbstlosen, die werden auch noch beneidet bis angefeindet. Klar, sie versauen die Schnäppchen. Das ist Tierschmutz, nicht Tierschutz. Schutz nur für die eigenen Interessen, und die klimpern im Beutel.

weiterlesen:
http://www.hundezeitung.de/top2/top-56.html



     



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